Ihre Fragen – meine Antworten: Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung

Die Frage:
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Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Ich will mich beruflich unbedingt verändern und strecke deshalb so langsam die Fühler nach einer neuen Stelle aus. Dabei ist mir aufgefallen, dass ungeheuer viele von diesen Stellenanzeigen von Unternehmen aus der Zeitarbeit stammen. Davon hört man ja teileweise wirklich Schlimmes.

Ist das wirklich so? Ist Zeitarbeit moderner Sklavenhandel? Der Zeitpunkt, an dem man wieder rausfliegt, ist ja schon von Anfang an absehbar. Oder ist es vielleicht auch eine Chance, den Umstieg in ein neues berufliches Feld zu schaffen? Ich muss sagen, ein Unternehmen, bei dem ich direkt angestellt bin, wäre mir schon lieber.

Meine Antwort:

Ganz vielen geht es so, dass sie irritiert sind über die Menge der Ausschreibungen von Unternehmen, die „Arbeitnehmerüberlassung“ anbieten. So heißt das nämlich offiziell und nicht „Zeitarbeitsunternehmen“ oder „moderner Sklavenhandel“. Natürlich gibt es bei den Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung schwarze Schafe. Die gibt es aber überall, auch bei den „richtigen“ Unternehmen, die Sie als Arbeitgeber vorziehen würden.

Sie sollten sich also als erstes die Frage stellen, ob Sie den direkten Einstieg bei einem Arbeitgeber schaffen. Schreiben Sie die entsprechenden Bewerbungen, wenn Sie ein passende Stelle sehen und warten Sie ab, ob Sie Einladungen zu Vorstelleungsgesprächen bekommen. Wenn ja – fein! Dann haben Sie Ihr Ziel erreicht. Wenn nicht – was sind Ihre Alternativen?

Man muss wissen, dass Arbeitnehmerüberlassung in der Zwischenzeit weg ist von der reinen Vermittlung schlecht qualifizierter Arbeitnehmer. Es gibt heute Unternehmen, die hoch qualifizierte Berufsgruppen vermitteln. Die Dienstleister im Ingenieurbereich sind da wohl die bekanntesten.

Schauen Sie sich also verschiedene Dienstleister an. Fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist. Auch das angebotene Gehalt können Sie ja mit dem vergleichen, das Sie direkt bei einem Unternehmen erhalten würden. Dann können Sie sich entscheiden, ob Sie das Wagnis „Arbeitnehmerüberlassung“ für sich eingehen wollen.

 

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